Anfangsverdacht für Vaterschaftsanfechtung

Immer wieder wird ausführlich darüber diskutiert, dass die sogenannten "heimlichen Vaterschaftstests" keinen ausreichenden Anfangsverdacht für die Anfechtung der Vaterschaft darstellen. Sie sind, das bestätigte der Bundesgerichtshof am 12.1.2005 in einem Grundsatzurteil, aufgrund des Verstoßes gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes schlichtweg als Beweismittel illegal.

Zunächst die Grundlagen. Die Vaterschaft können nur vier Personen anfechten. Natürlich die Mutter, das Kind und der Vater, der entweder die Vaterschaft anerkannt hat oder zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war und somit automatisch als rechtlicher Vater eingesetzt wurde.

Der Zeitraum ist ebenfalls begrenzt. Sobald einer der Anfechtungsberechtigten (Vater, Mutter oder Kind) Kenntnis davon hat, dass die Vaterschaft so nicht stimmen kann, tickt die Uhr. Wie das Oberlandesgericht in Karlsruhe in einem Urteil bestätigte, gilt eine Frist von zwei Jahren. Diese Kenntnis der Umstände, die gegen eine Vaterschaft sprechen deckt sich mit dem Anfangsverdacht, welcher in der momentanen Gesetzeslage sehr eng definiert ist.

Aber was ist das überhaupt, so ein "Anfangsverdacht"? Bei Recherchen findet man unzählige Informationen darüber, was alles kein Anfangsverdacht ist. Es heißt, dass der Hinweis auf mangelnde Ähnlichkeit zwischen Vater und Sohn von Gerichten in der Regel nicht akzeptiert wird. Auch wenn die Frau sich weigert, die Vaterschaft mittels eines Abstammungsgutachtens klären zu lassen, sehen die Gerichte meistens darin keinen Grund, die Vaterschaft anzuzweifeln. Großen Wirbel machte hierzu das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, was vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde. Selbst das Ergebnis eines heimlichen Vaterschaftstests, in dem die Vaterschaft schwarz auf weiß ausgeschlossen wird, ist nicht als Anfangsverdacht zugelassen.

Wenn der Mann belegen kann, dass die Mutter in der fraglichen Zeit mit anderen Männern intimen Kontakt hatte, reicht dies aus. Viele Männerorganisationen sehen sich mit dieser Gesetzeslage unterdrückt oder ihrer Rechte beraubt. Äußerungen wie "Ich lass mir kein Kind mehr unterschieben, ohne Test erkenne ich es nicht an" oder "Jetzt werde ich dafür bestraft, dass ich meiner Frau nicht ständig nachspioniert habe" fallen vor allem in Internetforen immer häufiger.

Diese hohe Hürde für eine gesetzliche Überprüfung der Vaterschaft steht laut Bundesministerin Brigitte Zypries im Zuge der geplanten Gesetzesnovelle zur Debatte. So sagt sie im SPIEGEL, dass man aber im Zuge der neuen Gesetzgebung prüfe, ob man die Darlegungslast reduzieren könne.

Quellen:

  Vaterschaftstest unkommerziell