Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will Vaterschaftstests erleichtern. Heimliche Test sollen bestraft werden.

In einem Interview mit der Berliner Zeitung äußerte sich Frau Zypries zu dem Urteil des Verfassungsgerichts über die Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests vor Gericht.

Zypries begrüßt das Urteil, da Ihrer Meinung nach, Vaterschaftstests ohne Einwilligung des Kindes, bzw. seines gesetzlichen Vertreters, gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Zypries wörtlich: "Ich bin persönlich der Meinung, dass der unbefugte Umgang mit genetischen Daten grundsätzlich strafrechtlich zu ahnden ist. In der Diskussion ist hier eine Regelung im Gendiagnostikgesetz, für das meine Kollegin Ulla Schmidt zuständig ist."

Zypries möchte eine gesetzliche Grundlage schaffen, die es Männern leichter macht, festzustellen, ob sie der Vater eines Kindes sind oder nicht. Bisher ist die Klärung einer Vaterschaft vor Gericht nicht ohne weiteres möglich. Nur im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtungsklage kann bei ausreichendem Verdachtsmoment ein Test vollzogen werden. Sollte dieser negativ ausfallen, verfällt damit auch das Recht des Mannes, rechtlicher Vater des Kindes zu sein. Solch eine Klage ist für die meisten Männer ein zu großes Hindernis.

Dies soll laut Zypries dahingehend geändert werden, dass bei einem negativen Ergebnis erstmal keine rechtlichen Folgen entstehen. Der Test dient nur der Klärung.

Der Gesetzesvorschlag soll im Frühjahr nächsten Jahres erscheinen.

  Vaterschaftstest unkommerziell