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Kann eine bewusst falsche Vaterschaftsanerkennung nachträglich angefochten werden?

OLG Köln Urteil vom 25. Oktober 2001 Az.: 14 UF 106/01 Rechtsnorm: BGB §§ 1600, 1600a, 1600b, 1600c

Der Kläger begehrt von einer Vaterschaft freigesprochen zu werden, die er zuvor bewusst falsch anerkannt hat. Im Einverständnis mit der Mutter des betreffenden Kindes erklärte er 2 Jahre zuvor Vater dieses Kindes zu sein, obwohl er genau wusste, dass dies nicht den Tatsachen entspricht. Aufgrund von Differenzen mit der Mutter und des Kindes begehrt er nachträglich seine Anerkennung zu widerrufen.

Tatbestand
Der am ...1945 in S. geborene Kläger ist Weißer und heiratete am 30.3.1999 die am ...1964 in K. geborene Mutter der Beklagten, die schwarzer Hautfarbe ist. Die Beklagte wurde am ...1984 in K. geboren und ist ebenfalls schwarzer Hautfarbe. Zur Zeit der Heirat (und weiterhin) war der Kläger infolge einer hochgradigen Zuckerkrankheit mit 100 % MdE schwerbehindert.
Am 25.5.1999 erklärte der Kläger vor dem Standesbeamten in Köln die Anerkennung der Vaterschaft für die Beklagte, dem stimmte die Mutter der Beklagten vor dem Standesbeamten in Köln am 8.6.1999 zu.
Es ist zwischen den Parteien unstreitig, dass der Kläger nicht der biologische Vater der Beklagten ist. Der Kläger kannte die Mutter der Beklagten in der Empfängniszeit noch gar nicht, sondern er hat sie erst Weihnachten 1998 kennengelernt.
Der Kläger räumt ein, eine bewusst wahrheitswidrige Vaterschaftsanerkennung abgegeben zu haben. Er habe die Hoffung gehabt, mit der Mutter der Beklagten und der Beklagten eine Familie gründen zu können. Schon bald habe er aber erkennen müssen, dass die Mutter der Beklagten und die Beklagte dazu nicht bereit gewesen seien, insbesondere nicht, seine Behinderung zu berücksichtigen.

Das Urteil im Volltext: http://www.jurathek.de/showdocument.php3?ID=5880