Bundestag beschließt Gendiagnostikgesetz

Am 24. April 2009 beschloss der Bundestag Änderungen am Gendiagnostikgesetz. Diese Änderungen werden am 1. Februar 2010 in Kraft treten.

Bisher ließen sich über private Anbieter Vaterschaftstests durchführen ohne Zustimmung der beteiligten Personen. Dies ist durch die Änderung im Gendiagnostikgesetz ab dem 1. Febraur nicht mehr möglich.

Damit soll das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt und ein Missbrauch der Testergebnisse verhindert werden.

In Zukunft dürfen Vaterschaftstests nur von Ärzten und mit Einwilligung aller betreffendens Personen durchgeführt werden. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt betonte, dass besonders vor dem Hintergrund sich stetig verbessernder gendiagnostischer Möglichkeiten eine klare Regelung diesbezüglich wichtig sei. Niemand dürfe "gegen den Willen des Betroffenen über seine genetischen Eigenschaften und möglichen Dispositionen erfahren", so Schmidt.

Wie wirken sich die Veränderungen der Gesetzeslage in der Praxis aus?

Nach dem letzten GEDNAP-Meeting der Spurenkommission in der Schweiz hat sich folgendes Verfahren herauskristalisiert:

Zum Labor:
Alle Labore, ob Privatlabor, Rechtsmedizin oder Kriminallabor arbeiten nach einem Schema, d.h. alle Labore müssen sich ISO 17025 akkreditieren lassen. Damit kann auch jedes Gericht diese Tests anerkennen. Teure Tests, die vom Gericht veranlasst werden sind dann kaum mehr nötig. Die ISO 17025 muss bis Februar 2011 vorliegen, ansonsten darf das Labor keine Tests durchführen.

Zeuge:
Private Tests im Wohnzimmer ohne Zeugen gibt es nicht mehr. Die Probenabnahme muss bezeugt werden durch Arzt/Behörde/Labor/Sachverständigen.

Formulare:
Die Einwilligung aller Erziehungs- / Sorgeberechtigten muss schriftlich vorliegen. Kontrollinstanz ist das Labor, dieses muss alle Dokumente auf Vollständigkeit prüfen.

Einverständnis:
Stimmt beispielsweise die Mutter dem Test nicht zu, so kann nach §1598a vom April 2008 dieses Einverständnis über das Familiengericht eingeholt und die Duldung der Probenentnahme angeordnet werden. Damit erhalten z.B. potenzielle Väter mehr Rechte. Auch wenn die Mutter den Test anfangs verweigert, bekommen Sie so die Möglichkeit, den Test doch durchführen zu lassen.

Quellen:

  • Deutscher Bundestag (http://www.bundestag.de)
  • Spurenkommission
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