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Definition

Kindergeld ist offiziell ein Familienleistungsausleich nach dem Einkommensteuergesetz (EstG). Es wird pro Kind und im Regelfall bis zur Vollendung seines18. Lebensjahrs gezahlt.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Eine Familie mit einem Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist bzw. dementsprechend behandelt wird. Bei geschiedenen oder unverheirateten Eltern hat das Elternteil Anspruch auf Kindergeld, welches das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat.

Für welche Kinder wird Kindergeld bezahlt?

Für alle Kinder ersten Grades (ehelich, adoptierte, für ehelich erklärte)m Stief- und Enkelkinder, welche im Haushalt des Antragstellers leben sowie Pflegekinder, die in einem familienähnlichen dauerndem Verhältnis zum Antragsteller leben. Für alle diese Kinder gilt: Uneingeschränkte Auszahlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, danach nur unter besonderen Voraussetzungen.

Wenn ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat?

Wenn es arbeitslos ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, d.h. keine Ausbildung bzw. Schule (auch Studium) absolviert, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr vorhanden. Kann es aufgrund eines fehlenden Ausbildungsplatzes seine Ausbildung nicht anfangen oder abschließen, so bleibt der Anspruch bis zum 27. Lebensjahr vorhanden. Solange das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, wozu auch das Studium zählt, wird ebenfalls bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld bezahlt. Durch Grundwehrdienst oder Zivildienst wird der Anspruch um die entsprechende Zeitspanne verlängert, wobei es während der gesetzlichen Dienste kein Kindergeld gibt.

Wie erhalte ich Kindergeld?

Nach Beantragung bei der zuständigen Familienkasse erhalten Sie monatlich das Kindergeld als Steuervergütung. Für den Antrag müssen Sie nachweisen, dass das Kind existiert. Hierfür brauchen Sie eine Geburtsurkunde sowie entweder eine Haushaltsbescheinigung für Kinder Ihres Haushalts oder eine Lebensbescheinigung, für Kinder, die außerhalb Ihres Haushalts leben. Um Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus zu erhalten, benötigen Sie zusätzlich eine entsprechende Bescheinigung über Schul- bzw. Berufsausbildung, Immatrikulationsbescheinigung (Studium) und müssen eine Bescheinigung über die Einkünfte ihres Kindes vorlegen.

Wann gibt es kein Kindergeld mehr?

Sobald ein Kind älter als 18 Jahre ist und nicht unter die Ausnahmeregelung fällt oder sobald es ein Einkommen von bislang 7188 EUR, ab 2004 von 7680 EUR erwirtschaftet. Von den Einnahmen können "Werbungskosten" als Pauschale von 920 EUR abgezogen werden, so dass der Anspruch auf Kindergeld erst ab einem Bruttoeinkommen von aktuell 8600 EUR verloren geht.

Quellenangabe:

1) Kurzmerkblatt zum Kindergeld 2004, Bundesministerium für Finanzen, erschienen am 5. Januar 2004 als Zusammenfassung des Merkblatts Kindergeld 2004. 2) Studis online, Erstsemestertipps, Oliver Iost, Bei der Friedenseiche 4, 22767 Hamburg 3) Kindergeldinformationen der Anwalts AG i.G. Kanzlei Agnesstraße, Agnesstr. 22+34, 44791 Bochum