Rechtsanwältin Manuela Vanni über das BGH-Urteil

In den "Schongauer Nachrichten" spricht Rechtsanwältin Manuela Vanni über das BGH-Urteil zum Thema heimliche Vaterschaftstests.

Sie findet es "korrekt" heimlichen Vaterschaftstests die Beweiskraft zu nehmen. Beweise müssen auch auf deren Entstehen überprüft werden. Wird ein Test ohne die Zustimmung des Betroffenen gemacht, kann das Ergebnis vor Gericht verwendet werden. Heimliche Tests würden das Kind zwar weniger belasten, ein Gerichtsverfahren würde allerdings "endgültige Rechtssicherheit" herstellen und dies sei für die Zukunft des Kindes wichtig.

Nach Frau Vannis Meinung stellt ein heimlicher Vaterschaftstest ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes dar. Zwar haben sowohl die Mutter als auch der Vater ein Recht darauf, zu wissen, ob das Kind wirklich das eigene ist. Dies sollte aber nicht durch einen heimlichen Test ermittelt werden. Vielmehr sollten die Zweifel frei geäußert werden und den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, dazu Stellung zu beziehen.

Wichtig ist, dass eine emotionale Beziehung zwischen Vater und Kind durch gemeinsam Erlebtes hergestellt wird und nicht nur durch die Tatsache, dass der rechtliche Vater auch der leibliche ist.

Quelle:

  Vaterschaftstest unkommerziell