Das Jugendamt und die Frage der Vaterschaft

In Fällen, in denen die Frage der Vaterschaft nach der Geburt des Kindes nicht eindeutig geklärt ist, ist es nicht immer einfach, dieses Problem konfliktfrei zu lösen. Das Jugendamt kann in solchen Fällen eine unterstützende Rolle einnehmen und zum Beispiel bei einem unverheiratetem Paar und der Situation, dass der potenzielle Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennen möchte, sogar für das Kind einschreiten, um gegebenenfalls Kontakt mit dieser Person aufzunehmen oder gerichtliche Wege der Vaterschaftsfeststellung einzuleiten. Dies ist natürlich nur notwendig und wird nur dann vom Jugendamt eingeleitet, sofern sich der potenzielle Vater weigert, die Vaterschaft anzuerkennen und Mutter oder Vater auch einen Vaterschaftstest ablehnen, was verglichen zu einem gerichtlichen Verfahren die sicherere und schnellere Methode wäre, um die Frage der Vaterschaft zu klären.

Die Wege der Vaterschaftsanerkennung

Sollte das Jugendamt den potenziellen Vater angeschrieben haben, um ihn darüber zu informieren, dass Schritte eingeleitet wurden, um eine Vaterschaft festzustellen (selbstverständlich auch wegen Unterhaltsansprüche für das Kind), hat diese Person folgende Möglichkeiten der Feststellung der Vaterschaft.

Der einfachste Weg ist sicherlich die freiwillige Anerkennung, um eine gerichtliche Feststellung zu vermeiden. Sollten beim Vater Zweifel aufkommen, kann dieser natürlich jederzeit einen außergerichtlichen Vaterschaftstest beauftragen, um Gewissheit über die Vaterschaft zu erhalten und anschließend alle weiteren Fragen der Unterhaltsansprüche zu klären. Sollte diese von der Mutter als potentieller Vater ernannte Person diese beiden Wege ablehnen, muss das Ganze gegebenenfalls vor dem Familiengericht festgestellt werden. Egal welcher Weg von der Familie gewählt werden sollte, das Jugendamt kann in allen Fällen die Vertretung des Kindes übernehmen, was auch bei einem gerichtlichen Verfahren von Bedeutung sein kann.

Kosten

Sollte die Vaterschaft nicht sofort freiwillig anerkannt werden, ist zweifelsohne ein in Auftrag gegebener Vaterschaftstest die kostengünstigere Variante, die das Jugendamt - sofern richtig dokumentiert und die Einhaltung der Richtlinien berücksichtigt wurde - akzeptiert und auch vor Gericht anerkannt wird. Anzumerken ist, dass die Kosten des Vaterschaftstests normalerweise vom potenziellen leiblichen Vater übernommen werden, selbst wenn dieser vom Jugendamt gebeten wurde, innerhalb einer festgelegten Frist zu entscheiden, wie er bei der Vaterschaftsprüfung vorgehen möchte.

Sollte dieser private Test von Vater oder Mutter abgelehnt werden, werden alle weiteren Fragen, wie bereits erwähnt, vor Gericht geklärt. Und hier sei davor gewarnt, dass weitere Kosten wie zum Beispiel Verfahrens- oder Anwaltskosten entstehen können, die möglicherweise von der betroffenen Person getragen werden müssen. Wird ein Vaterschaftstest gerichtlich beauftragt, kann es auch hier günstiger sein, diesen bei akkredierten Laboren vorzunehmen, aber letztendlich ist ein gerichtliches Verfahren immer der teurerer und stressvollere Weg für alle Beteiligten, als das Ganze außergerichtlich zu klären und das Jugendamt frühzeitig über diesen Schritt zu informieren.

  Vaterschaftstest unkommerziell