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Abschiebung durch Vaterschaftstest verhindern

In dem Artikel der Morgenpost schreibt Dieter Salzmann über den Versuch des 31-jährigen Zoran P. seine Abschiebung zu verhindern, indem er die Vaterschaft mit seiner Tochter nachweist. Diese lebt zusammen mit Ihrer Mutter. Beide besitzen eine Aufenthaltserlaubnis. Zoran P. ist zwar der biologische Vater, wurde jedoch nie als rechtlicher Vater angegeben. Wenn es Zoran P. gelingt seine Vaterschaft mittels eines Vaterschaftstestes nachzuweisen, könnte dies als Abschiebungshinderungsgrund gewertet werden. Ein Problem besteht allerdings in der Anfechtungsfrist von 2 Jahren, da diese bereits abgelaufen ist. Bei der Geburt des Kindes hatte der damalige Ehemann der Mutter die Vaterschaft für sich reklamiert.

Von Dieter Salzmann Mit einem DNA-Test will der 31-jährige Zoran P. sein Aufenthaltsrecht in Deutschland einklagen. Zoran P. ist Roma und lebt seit zehn Jahren illegal in der Bundesrepublik. Zurzeit sitzt er im Köpenicker Abschiebegefängnis. Seine Abschiebung steht unmittelbar bevor, nachdem er am 10. Januar bei einer Kontrolle auf der Clayallee in Zehlendorf ohne Papiere festgenommen worden war. Sein möglicher Trumpf: Er ist Vater einer Tochter, die wie ihre in Berlin lebende Mutter eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt. «Wir haben die Vaterschaft mit 99,999 999 Prozent nachgewiesen», sagt Thomas Krahn, Chef des Potsdamer Gentestlabors Biotix, das die Untersuchung durchführte. Das Problem: Tanja P. (30), die Mutter des Kindes und ebenfalls eine Roma, war damals mit einem anderen Mann verheiratet, der die Vaterschaft für sich reklamiert hatte. Und die zweijährige Frist, dies anzufechten, ist längst abgelaufen. «Wir betreten hier absolutes Neuland», sagt Zoran P.s Anwalt Sebastian Kreibig. «Wenn das Verwaltungsgericht, das über den Fall entscheidet, den leiblichen Vater auch als gesetzlichen Vater anerkennt, hat er einige Chancen, eine Duldung zu erhalten, wenn nicht sogar ein mehrjähriges Aufenthaltsrecht.» Denn ein leibliches Kind werde von den Gerichten als «Abschiebehindernis» gewertet. In einem ähnlichen Fall, bei dem die Anfechtungsfrist allerdings noch nicht abgelaufen war, war Kreibig schon einmal erfolgreich…

Der Artikel im Volltext: http://morgenpost.berlin1.de/archiv2003/030206/bezirke/story582275.html