Laurischk (FDP): Vaterschaftstests legal und ohne Strafrechtskeule

In der Pressemitteilung vom 26.1.2005 äußert sich die Familienrechtsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Sibylle Laurischk zum Antrag der FDP-Bundestagsfraktion "Verfahren der Vaterschaftstests vereinfachen und Grundrechte wahren"

Die FPD-Bundestagsfraktion fordert die Einführung eines neuen Verfahrens, dass dem Vater und dem Kind die Möglichkeit geben soll, einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen, ohne vom Einverständnis der Mutter abhängig zu sein.

Des Weiteren spricht sich die FDP gegen den Vorschlag von Bundesjustizministerin Zypries aus, die den "heimlichen" Vaterschaftstest unter Strafe stellen will.

Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.1.2005, "heimliche" Vaterschaftstests nicht vor Gericht als Beweismittel zuzulassen, sind die Hürden für ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren zu hoch. "Daher muss den Beteiligten ein geordnetes Verfahren zur Verfügung gestellt werden, in dem die Hürden zur Durchführung niedriger gesetzt werden und offen mit dem Vaterschaftstest und dessen Folgen umgegangen wird.

(...)Weiterhin ist in einem solchen Verfahren auch der seriöse Umgang mit dem Erbgut des Kindes gesichert. Hierfür tragen die Eltern gegenüber ihren Kinder eine besondere Verpflichtung."

  Vaterschaftstest unkommerziell