Weitere Informationen zur Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS)

Seit dem 1. Februar 2011 dürfen genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung (also auch Vaterschaftstests bzw. Abstammungsgutachten) nur noch von solchen Laboren durchgeführt werden, die durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) geprüft wurden. Die DAkkS zertifiziert die Labore nach DIN ISO 17025:2005. Dadurch wird sichergestellt, dass die Abstammungsgutachten nach dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft durchgeführt werden, dass die Labore Qualitätssicherung betreiben und entsprechend qualifiziertes Personal einsetzen. Die Deutsche Akkreditierungsstelle handelt im Auftrag des Staates und sichert so eine neutrale Überprüfung der Labore.

Unser Anspruch ist es, auch nur solche Labore in unseren Preisvergleich aufzunehmen, die diesen gesetzlichen Anforderungen genügen. Insofern verlangen wir von den Laboren, dass Sie uns die von der DAkkS erteilte Akkreditierungsnummer mitteilen und den Akkreditierungs-Bescheid für den User verfügbar machen.

Alle bis zum 31. Dezember 2009 unter dem Dach des Deutschen AkkreditierungsRat erteilten Akkreditierungen behalten ihre Gültigkeit, sofern die akkreditierten Stellen weiterhin und ohne Beanstandungen überwacht werden. Die Pflichten zur Überwachung sind nach § 13 Abs. 1 des AkkStelleG auf die DAkkS übergegangen.

Hintergrund der Regelung ist die Zielsetzung, die informationelle Selbstbestimmung der Beteiligten zu wahren. Es soll sichergestellt werden, dass der Datenschutz durch die Labore gewahrt wird und auch die rechtlichen Grenzen eingehalten werden, die sich aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Vaterschaftstest ergeben. Es sollten die Anforderungen an eine „gute genetische Untersuchungspraxis“ verbindlich gemacht werden. Wegen der Informationsfülle, die das menschliche Gen enthält, will der Gesetzgeber die Gefahr von genetischer Diskriminierung ausschließen. Die Regelung entspricht den Anforderungen, die auch die Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung von laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen aufstellt (Deutsches Ärzteblatt vom 15. Februar 2008).

Das Erfordernis der Akkreditierung ergibt sich aus § 5 des Gendiagnostikgesetzes vom 31. Juli 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, S. 2529, 3672), der am 1. Februar 2011 in Kraft getreten ist.

  Vaterschaftstest unkommerziell