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Welches Gericht entscheidet über kindschaftsrechtliche Angelegenheiten?

Sowohl für Sorge- und Umgangsverfahren als auch für unterhaltsrechtliche Streitigkeiten sind die bei den Amtsgerichten angesiedelten Familiengerichte zuständig. Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Familiengericht am Wohnort des Kindes. Die Zuständigkeit für Entscheidungen im Adoptionsverfahren und bei Vormundschaftssachen liegt beim Vormundschaftsgericht.