Welches Gericht entscheidet über kindschaftsrechtliche Angelegenheiten?
Sowohl für Sorge- und Umgangsverfahren als auch für unterhaltsrechtliche
Streitigkeiten sind die bei den Amtsgerichten angesiedelten
Familiengerichte zuständig. Örtlich zuständig ist grundsätzlich
das Familiengericht am Wohnort des Kindes.
Die Zuständigkeit für Entscheidungen im Adoptionsverfahren und
bei Vormundschaftssachen liegt beim Vormundschaftsgericht.