Muss jede Ausbildung finanziert werden?
Sophie hat als Jahrgangsbeste ihr Abitur absolviert und möchte
nun Medizin studieren. Ihr Vater Steffen ist der Ansicht, dass es ihm
nicht zuzumuten sei, ein solch langwieriges Studium zu finanzieren.
Seiner Meinung nach könne Sophie sich während des Studiums
doch auch mit einem Nebenjob über Wasser halten, wenn sie denn
unbedingt Ärztin werden will. Schließlich hätte man als Studentin
dafür ja genügend Zeit.
Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich
der Kosten einer angemessenen Vorbildung für einen Beruf.
Dazu gehört auch die Pflicht der Eltern, nach ihren Möglichkeiten
den Kindern eine Schul- oder Berufsausbildung zu finanzieren,
die ihren Neigungen, Begabungen und Leistungen entspricht und
geeignet ist, dem Kind eine wirtschaftliche Selbständigkeit zu
vermitteln. Solange das Kind eine solche Ausbildung absolviert,
ist es grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Es muss allerdings die Ausbildung zielstrebig und ohne
vermeidbare Verzögerungen abschließen. Der Anspruch endet
grundsätzlich mit dem Abschluss der Ausbildung, die als angemessen
anzusehen ist.
In unserem Beispiel muss Steffen also seiner Tochter Sophie bis
zum Abschluss ihres Studiums vollständig Unterhalt zahlen.
Sophie ist nicht dazu verpflichtet, sich durch einen Nebenjob etwas
hinzuzuverdienen.
Die Finanzierung einer Zweitausbildung kann grundsätzlich nicht
verlangt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht
jedoch ein Unterhaltsanspruch des Kindes bei einer zusätzlichen
Ausbildung.