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In welcher Form wird Unterhalt geleistet?

Die Eltern können gegenüber unverheirateten Kindern die Art und Weise der Unterhaltsgewährung selbst bestimmen. Sie können etwa entscheiden, dass der Unterhalt weitgehend im Elternhaus in Natur gewährt wird (Unterkunft, Verpflegung, Kleidung usw.). Leben die Eltern getrennt, erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind aufwächst, seinen Unterhaltsbeitrag in der Regel durch dessen Pflege und Erziehung. Geldzahlungen werden von diesem Elternteil dann nicht erwartet. Der andere Elternteil hingegen hat Barunterhalt zu leisten.