In welcher Form wird Unterhalt geleistet?
Die Eltern können gegenüber unverheirateten Kindern die Art
und Weise der Unterhaltsgewährung selbst bestimmen. Sie können
etwa entscheiden, dass der Unterhalt weitgehend im Elternhaus in
Natur gewährt wird (Unterkunft, Verpflegung, Kleidung usw.).
Leben die Eltern getrennt, erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind
aufwächst, seinen Unterhaltsbeitrag in der Regel durch dessen
Pflege und Erziehung. Geldzahlungen werden von diesem Elternteil
dann nicht erwartet. Der andere Elternteil hingegen hat Barunterhalt
zu leisten.