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Wer ist gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig?

Nach dem Gesetz sind nur Verwandte in gerader Linie einander unterhaltspflichtig. Das sind Personen, die direkt voneinander abstammen, also Großeltern, Eltern und Kinder. Keine Unterhaltsansprüche bestehen hingegen gegenüber Geschwistern, Onkel und Tante oder Stiefeltern. Gegenüber dem Kind sind also vorrangig die Eltern unterhaltspflichtig.