Wer ist gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig?
Nach dem Gesetz sind nur Verwandte in gerader Linie einander
unterhaltspflichtig. Das sind Personen, die direkt voneinander
abstammen, also Großeltern, Eltern und Kinder. Keine Unterhaltsansprüche
bestehen hingegen gegenüber Geschwistern, Onkel
und Tante oder Stiefeltern. Gegenüber dem Kind sind also vorrangig
die Eltern unterhaltspflichtig.