Was passiert, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Umgang verhindern will?
Was passiert, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
den Umgang verhindern will?
Seit der Scheidung von Steffen und Alice sind drei Jahre vergangen.
Alice hat inzwischen einen neuen Lebenspartner, mit dem sich
Sören und Sophie sehr gut verstehen. Alice meint, der Kontakt
der Kinder zu Steffen sei nun überflüssig. Die mit Steffen getroffene
Umgangsverabredung hält sie nicht ein. Wenn Steffen am
Wochenende kommt, um die Kinder abzuholen, sind Alice und
die Kinder verreist.
Was kann Steffen tun?
Steffen hat folgende Möglichkeiten:
Einerseits kann er sich an das Jugendamt wenden und sich dort
beraten lassen. Das Jugendamt kann zwischen den Eltern vermitteln
und darauf hinwirken, dass eine zwischen ihnen getroffene Vereinbarung
über den Umgang eingehalten wird.
Andererseits besteht die Möglichkeit, beim Familiengericht einen
Antrag auf Regelung des Umgangsrechts zu stellen. Das Familiengericht
wird ebenfalls auf eine gütliche Einigung der Eltern hinwirken,
indem es den Eltern erläutert, welche Bedeutung der Umgang
des Kindes mit beiden Elternteilen hat. Kommt eine Einigung
nicht zustande, wird das Familiengericht eine Entscheidung über
den Umgang treffen. Diese Entscheidung kann auch mit Zwangsmitteln
durchgesetzt werden.
Bevor eine gerichtliche Umgangsentscheidung mit Zwangsmitteln
durchgesetzt werden muss, besteht auch die Möglichkeit, beim
Familiengericht ein Vermittlungsverfahren über den Umgang zu
beantragen. Das Gericht lädt die Eltern zu einem Vermittlungstermin,
wenn ein Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen
Verfügung über den Umgang vereitelt oder erschwert. In diesem
Verfahren weist das Gericht auf die Möglichkeit der Vollstreckung
des Umgangsrechts hin und für den Fall, dass das Kindeswohl
gefährdet ist, auf die Möglichkeit, das Sorgerecht des Elternteils,
der den Umgang vereitelt, einzuschränken oder zu entziehen.
Das eigene Umgangsrecht des Kindes entfaltet ebenfalls Signalwirkung
für den Elternteil, der den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil verhindern will. Diesem Elternteil wird damit
deutlich vor Augen geführt, dass er nicht lediglich das Recht des
anderen Elternteils, sondern vielmehr auch das Recht des Kindes
vereitelt und damit grundsätzlich nicht im Interesse seines Kindes
handelt.