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Was passiert, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Umgang verhindern will?

Was passiert, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Umgang verhindern will? Seit der Scheidung von Steffen und Alice sind drei Jahre vergangen. Alice hat inzwischen einen neuen Lebenspartner, mit dem sich Sören und Sophie sehr gut verstehen. Alice meint, der Kontakt der Kinder zu Steffen sei nun überflüssig. Die mit Steffen getroffene Umgangsverabredung hält sie nicht ein. Wenn Steffen am Wochenende kommt, um die Kinder abzuholen, sind Alice und die Kinder verreist. Was kann Steffen tun? Steffen hat folgende Möglichkeiten: Einerseits kann er sich an das Jugendamt wenden und sich dort beraten lassen. Das Jugendamt kann zwischen den Eltern vermitteln und darauf hinwirken, dass eine zwischen ihnen getroffene Vereinbarung über den Umgang eingehalten wird. Andererseits besteht die Möglichkeit, beim Familiengericht einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts zu stellen. Das Familiengericht wird ebenfalls auf eine gütliche Einigung der Eltern hinwirken, indem es den Eltern erläutert, welche Bedeutung der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen hat. Kommt eine Einigung nicht zustande, wird das Familiengericht eine Entscheidung über den Umgang treffen. Diese Entscheidung kann auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Bevor eine gerichtliche Umgangsentscheidung mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden muss, besteht auch die Möglichkeit, beim Familiengericht ein Vermittlungsverfahren über den Umgang zu beantragen. Das Gericht lädt die Eltern zu einem Vermittlungstermin, wenn ein Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang vereitelt oder erschwert. In diesem Verfahren weist das Gericht auf die Möglichkeit der Vollstreckung des Umgangsrechts hin und für den Fall, dass das Kindeswohl gefährdet ist, auf die Möglichkeit, das Sorgerecht des Elternteils, der den Umgang vereitelt, einzuschränken oder zu entziehen. Das eigene Umgangsrecht des Kindes entfaltet ebenfalls Signalwirkung für den Elternteil, der den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil verhindern will. Diesem Elternteil wird damit deutlich vor Augen geführt, dass er nicht lediglich das Recht des anderen Elternteils, sondern vielmehr auch das Recht des Kindes vereitelt und damit grundsätzlich nicht im Interesse seines Kindes handelt.