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Was passiert, wenn das Kind den Umgang nicht will?

Nach der Scheidung von Steffen und Alice leben die gemeinsamen Kinder Sören und Sophie bei der Mutter Alice. Steffen und Alice haben vereinbart, dass Steffen die Kinder an jedem zweiten Wochenende abholt und etwas mit ihnen unternimmt. Die fünfjährige Sophie ist zwar im Prinzip gern bei ihrem Vater. Sie merkt aber, dass ihre Mutter immer traurig wird, wenn der Vater sie abholt und wenn sie der Mutter von den Besuchen beim Vater erzählt. Deshalb erklärt sie, sie wolle den Vater nicht mehr sehen. Entfällt das Recht von Steffen auf Umgang mit seiner Tochter Sophie, wenn Sophie den Umgang ablehnt? Das Umgangsrecht eines Elternteils entfällt nicht allein deshalb, weil das Kind sich gegen den Umgang ausspricht. Bei einer gerichtlichen Regelung des Umgangsrechts sind der Wille des Kindes im Rahmen seines wohlverstandenen Interesses und das Interesse des umgangsberechtigten Elternteils gegeneinander abzuwägen. Je älter das Kind ist und je weiter seine Persönlichkeitsentwicklung fortgeschritten ist, desto größeres Gewicht wird seinem Willen beigemessen. Insbesondere bei jüngeren Kindern, die zu einer eigenen, abgewogenen Willensbildung noch nicht fähig sind, ist es grundsätzlich die Pflicht des Elternteils, bei dem das Kind lebt, erzieherisch auf das Kind einzuwirken und es zu ermutigen, den Kontakt zum umgangsberechtigten Vater oder zur umgangsberechtigten Mutter zu pflegen. Im vorliegenden Fall hat Alice die Aufgabe, Sophie zu ermutigen, den Vater zu besuchen, und sie zu fragen, warum sie den Vater nicht besuchen möchte. Erzählt Sophie der Mutter dann, warum sie den Vater nicht sehen will, kann die Mutter versuchen, sie zu beruhigen. Sie kann Sophie z.B. sagen, dass sie zwar traurig ist, dies sei aber normal, und dass sie sich trotzdem freue, wenn Sophie sich mit ihrem Vater gut versteht.