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Wer hat ein Umgangsrecht?

Ein Recht auf Umgang haben: 1. das Kind, 2. jeder Elternteil, 3. die Großeltern des Kindes, 4. die Geschwister des Kindes, 5. enge Bezugspersonen des Kindes, die für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (»sozial-familiäre Beziehung«). Weiteren Personen steht ein eigenes Umgangsrecht nicht zu. Zum Wohl des Kindes gehört aber auch der Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen hat, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist. Den Umgang mit diesen Personen haben die Eltern zu ermöglichen und zu fördern.