Wer hat ein Umgangsrecht?
Ein Recht auf Umgang haben:
1. das Kind,
2. jeder Elternteil,
3. die Großeltern des Kindes,
4. die Geschwister des Kindes,
5. enge Bezugspersonen des Kindes, die für das Kind tatsächliche
Verantwortung tragen oder getragen haben (»sozial-familiäre
Beziehung«).
Weiteren Personen steht ein eigenes Umgangsrecht nicht zu. Zum
Wohl des Kindes gehört aber auch der Umgang mit anderen Personen,
zu denen das Kind Bindungen hat, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist. Den Umgang mit diesen
Personen haben die Eltern zu ermöglichen und zu fördern.