Was ist, wenn ein Elternteil stirbt?
Waren die Eltern miteinander verheiratet oder hatten sie Sorgeerklärungen
abgegeben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden
Elternteil zu. Wenn einem Elternteil aufgrund einer
gerichtlichen Entscheidung über die elterliche Sorge, z.B. bei der
Scheidung, die elterliche Sorge vor seinem Tod allein zustand,
nachdem zuvor eine gemeinsame Sorge bestanden hatte, so ist
eine gerichtliche Entscheidung erforderlich, wer die elterliche
Sorge innehaben soll.
Waren die Eltern nicht miteinander verheiratet und hatten sie
keine Sorgeerklärungen abgegeben, so überträgt das Familiengericht
beim Tod der Mutter dem Vater die elterliche Sorge, wenn
dies dem Wohl des Kindes dient. Die Entscheidung des Gerichts
wird insbesondere auch davon abhängen, ob ein persönliches Verhältnis
zwischen dem Vater und dem Kind besteht oder nicht.