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Was ist, wenn ein Elternteil stirbt?

Waren die Eltern miteinander verheiratet oder hatten sie Sorgeerklärungen abgegeben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu. Wenn einem Elternteil aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung über die elterliche Sorge, z.B. bei der Scheidung, die elterliche Sorge vor seinem Tod allein zustand, nachdem zuvor eine gemeinsame Sorge bestanden hatte, so ist eine gerichtliche Entscheidung erforderlich, wer die elterliche Sorge innehaben soll. Waren die Eltern nicht miteinander verheiratet und hatten sie keine Sorgeerklärungen abgegeben, so überträgt das Familiengericht beim Tod der Mutter dem Vater die elterliche Sorge, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Die Entscheidung des Gerichts wird insbesondere auch davon abhängen, ob ein persönliches Verhältnis zwischen dem Vater und dem Kind besteht oder nicht.