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In welcher Frist muss die Vaterschaft angefochten werden?

Die Vaterschaft muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren angefochten werden. Die Frist beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Sie läuft für jeden Anfechtungsberechtigten gesondert ab dem Zeitpunkt, ab dem er Kenntnis von den Umständen hat, die gegen die Vaterschaft sprechen. Für das minderjährige Kind gilt eine Besonderheit: Hat sein Vertreter nicht rechtzeitig angefochten, so kann das Kind nach Eintritt der Volljährigkeit selbst anfechten. Wenn z.B. Max vor der Scheidung geboren wurde und Martins Vaterschaft weder von Martin noch von Anja angefochten worden ist, kann Max mit Vollendung des 18. Lebensjahres Martins Vaterschaft anfechten.