In welcher Frist muss die Vaterschaft angefochten werden?
Die Vaterschaft muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren angefochten
werden. Die Frist beginnt frühestens mit der Geburt des
Kindes. Sie läuft für jeden Anfechtungsberechtigten gesondert ab
dem Zeitpunkt, ab dem er Kenntnis von den Umständen hat, die
gegen die Vaterschaft sprechen.
Für das minderjährige Kind gilt eine Besonderheit:
Hat sein Vertreter nicht rechtzeitig angefochten, so kann das Kind
nach Eintritt der Volljährigkeit selbst anfechten.
Wenn z.B. Max vor der Scheidung geboren wurde und Martins
Vaterschaft weder von Martin noch von Anja angefochten worden
ist, kann Max mit Vollendung des 18. Lebensjahres Martins Vaterschaft
anfechten.