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Wer ist der Vater eines Kindes, das kurz vor der Scheidung geboren wird?

Max wird schon einen Monat vor der Scheidung von Anja und Martin geboren. Jan-Christoph möchte die Vaterschaft anerkennen. Er meint, nur er komme als Vater in Betracht. Hier ist Martin zum Zeitpunkt der Geburt noch mit der Mutter Anja verheiratet und ist nach § 1592 Nr. 1 BGB also Vater von Max. Wenn ein Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird, gibt es aber noch eine weitere Regelung: Erkennt ein anderer Mann, z.B. der neue Lebensgefährte der Mutter, die Vaterschaft bis spätestens ein Jahr nach der Scheidung an und stimmt neben der Mutter der frühere Ehemann dieser Anerkennung zu, dann ist der frühere Ehemann nicht Vater des Kindes. Vater ist dann der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Die Anerkennung wird frühestens mit der Rechtskraft der Scheidung wirksam. Diese Regelung soll eine Vielzahl kostenträchtiger Anfechtungsverfahren vermeiden. Wegen des der Scheidung in der Regel vorausgehenden Trennungsjahres hat sich die Vaterschaftszurechnung zum Ehemann in diesen Fällen häufig als wirklichkeitsfremd erwiesen. Für unseren Fall bedeutet die Regelung: Wenn Jan-Christoph bis zum Ablauf eines Jahres nach der Scheidung von Anja und Martin die Vaterschaft zu Max anerkennt und Anja und Martin dem zustimmen, dann ist Jan-Christoph der Vater von Max. Eine Anfechtung der Vaterschaft von Martin ist in diesem Fall nicht erforderlich. Stimmt Martin aber nicht zu, z.B. weil er glaubt, er sei der Vater von Max, dann muss Martins Vaterschaft erst angefochten werden, bevor die Anerkennung der Vaterschaft von Jan-Christoph wirksam werden kann.