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Wer ist die Mutter eines Kindes?

»Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.« Diese Vorschrift (§ 1591 BGB) regelt eigentlich etwas Selbstverständliches. Die moderne Fortpflanzungsmedizin hat es jedoch möglich gemacht, dass eine Frau eine befruchtete Eizelle austrägt, die nicht von ihr, sondern von einer anderen Frau stammt. Die Eizellenspende ist in Deutschland verboten. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass trotzdem (z.B. im Ausland) von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. In diesem Fall stellt die Vorschrift klar, dass Mutter allein die Frau ist, die das Kind geboren hat. Die Eizellenspenderin ist nicht die gesetzliche Mutter. Diese klare Regelung dient auch der Verhinderung von Leihmutterschaften.