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»Altfälle« aus der Zeit vor der Kindschaftsrechtsreform von 1998

Am 1. Juli 1998 ist das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts in Kraft getreten, das das Kindschaftsrecht grundlegend umgestaltet hat. Auf das Eltern-Kind-Verhältnis ist seitdem grundsätzlich das neue Recht anwendbar. Für verschiedene Konstellationen sieht das Gesetz jedoch Übergangsregelungen vor.