»Altfälle« aus der Zeit vor der Kindschaftsrechtsreform von 1998
Am 1. Juli 1998 ist das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts in
Kraft getreten, das das Kindschaftsrecht grundlegend umgestaltet
hat. Auf das Eltern-Kind-Verhältnis ist seitdem grundsätzlich das
neue Recht anwendbar. Für verschiedene Konstellationen sieht das
Gesetz jedoch Übergangsregelungen vor.